Wie Sie mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln Ihren
Fuhrpark
modernisieren
easysub plus hilft, Ihre Fördermöglichkeiten maximal auszuschöpfen.
De-minimis
Wie Sie Ihren gesamten Fuhrpark mit Förderungen optimieren
Als unabhängiger Partner von Speditions- und Transportunternehmen ist easysub plus spezialisiert auf die „De-minimis“-Förderung. Wir wickeln Ihren Antrag von Anfang bis Ende für Sie ab, damit Sie Ihren Fuhrpark mit staatlichen Fördermitteln modernisieren können. Natürlich vollkommen unbürokratisch.
Unsere Experten arbeiten eng und vertrauensvoll mit direkten Ansprechpartnern beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zusammen. Dadurch wissen wir exakt, wie wir Ihren Antrag optimal vorbereiten und Sie auf dem Weg begleiten können.
Je genauer wir vorbereiten, desto schneller kann Ihr Antrag durch das BAG bearbeitet werden. So profitieren Sie von einer zügigen Bewilligung.
Bis zu 80% Förderung für De-minimis-Investitionen – unbürokratisch und schnell
Was wird gefördert?

Fahrzeugbezogene Maßnahmen
- Navigationssysteme
- Fahrassistenzsysteme
- Partikelminderungssysteme
- Reifen
- Kühlboxen uvm.

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
- Telematik
- Umweltzertifizierungen
- Sicherheitszertifizierungen
- u.v.m.

Personenbezogene Maßnahmen
- Sicherheitsausstattung
- Berufskleidung des Fahr- oder Ladepersonals
- Berufskleidung des Disponenten
- u.v.m.

Qualifizierung & Ausbildung
- Betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Fachliche Weiterbildung und Qualifizierung
Reifen
Navigation
Abbiegeassistent
Ladungssicherung
Kamerasystem
Tire Pilot
Beleuchtung
Kühlgeräte
Panic Button
Arbeitskleidung
Aerodynamik
Ergonomie
Abgaßminderungs-systeme
Diebstahlsicherung
Dachlastensicherung
Klimaanlagen
Standheizung
Schnittfeste Planen
Sensierte Sattelkupplungen
Telematik
Schleuderketten
Parkplatzgebühren
Beratungsleistungen
Zertifizierungen

+49 6171 277 55 00
Wer wird gefördert
Förderung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
- Förderfähige Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben.
- Das Unternehmen muss Eigentümer/in oder Halter/in von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuge sein.
- Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Information zur Förderung des BAG im De-minimis- Förderprogramm
- Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz in Höhe von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2019 auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen
- 33.000 € Zuwendungshöchstbetrag pro Jahr

- Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Maßnahmen, die spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden
- Abweichend hiervon müssen Miet-, Leasing- und Beratungsverträge spätestens innerhalb der fünf-Monats-Frist geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit und damit die Durchführung der Maßnahme darf auch über den Bewilligungszeitraum hinausgehen.

Vertragsunterlagen an easysub gesendet – und wie geht’s jetzt weiter?

Bundesamt für Güterverkehr
Nachdem wir ihre eingegangenen Vertragsunterlagen geprüft und bearbeitet haben, übermitteln wir diese an das Bundesamt für Güterverkehr

Kontrollformular
Sie erhalten von uns die Rechnung und das Kontrollformular, das die ordnungsgemäße Weiterleitung ihres Antrags an das BAG bestätigt.

Zuwendungsbescheid
Wir übersenden ihnen den Zuwendungsbescheid. Ab sofort können sie förderfähige Waren einkaufen. Bitte beachten sie unbedingt den Bewilligungszeitraum! Wir prüfen gerne für Sie vorab Angebote und Förderfähigkeit.

Rechnungen und Zahlungsnachweise
Nachdem Sie Waren erworben haben, reichen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise, die in der Summe mindestens 2.000 Euro erreichen an [email protected] ein. Sie erhalten eine Zwischenauszahlung

Abrechnungsbescheid
Sie erhalten einen Abrechnungsbescheid. Daraus entnehmen Sie bitten den Betrag, der ihrem Konto gutgeschrieben wird. Zudem informieren wir sie über die noch verfügbare Summe.

Abrechnungsbescheid
Sie erhalten einen Abrechnungsbescheid. Daraus entnehmen Sie bitten den Betrag, der ihrem Konto gutgeschrieben wird. Zudem informieren wir sie über die noch verfügbare Summe.

Vier Wochen vor Fristablauf
Sie bekommen von uns – vier Wochen vor Fristablauf eine Erinnerung und die Info, wie hoch ihre noch verfügbar Restsumme ist. Bitte reichen sie ihre Rechnungen und Zahlungsbelege schnellstmöglich, spätestens einen Tag vor Fristablauf ein.

Endabrechnungsbescheid des BAG
Sie erhalten den Endabrechnungsbescheid des BAG. Mit dieser Information ist ihre aktuelle Förderperiode offiziell beendet.
De-minimis fördert in Fuhrparks jedes Fahrzeug ab 7,5t mit einem Förderbetrag von 2.000 €*. Die Förderung kann für Investitionen innerhalb des Unternehmen genutzt werden.
5x

Je 2000€

10.000€
Fördersumme

Gesamtkosten
10.600€ + 600€ + 1.300€
= 12.500€
FÖRDERUNG
5 LKW * 2.000€
= 10.000€
Eigenanteil nur 2.500€
Information zur Förderung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Förderfähige Ausbildung
- zum Berufskraftfahrer
Wie hoch ist die Förderung für Ausbildung?
Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 € über drei Jahre als Aufwendungen anerkannt.
- Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (insgesamt 35.000 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (insgesamt 30.000 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (insgesamt 25.000 €)
Förderfähige Ausbildung
- Vorbereitungslehrgänge
- Fahrsicherheit und -ökonomie
- Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr (Zum Beispiel für Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten)
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (Zum Beispiel Möbel- oder Schwergutbeförderung)
- Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr (Zum Beispiel Fortbildung zum geprüften Logistik- oder Kraftverkehrsmeister, Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung)
Wie hoch ist die Förderung für Weiterbildung?
Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (maximal 1.050 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (maximal 900 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (maximal 750 €)
“
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